AGB´s Gassiservice HUNDELIEBE

 

 

(1) Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckendn Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.



(2) Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht inklusive Fremdbetreuung.



(3) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund im Hamburger Hunderegister ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist.


(4) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv gegen

Menschen und anderen Hunden ist.


(5) Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit und der Abhol- und
Bringtätigkeit durch die Hundebetreuung Hundeliebe Eigentümer des Tieres im
Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

 
(7) Für durch den Hund verursachte Schäden (zerbissene Polster, 
Innenverkleidungen ) am Transportfahrzeug der Hundebetreuung  Hundeliebe h
aftet der Hundehalter.                                                





(8) Für Schäden die der Hund während der vereinbarten Zeit des Hundesitting sowie während des Abhol- und Bringvorganges erleiden könnte, übernimmt die Hundebetreuung Hundeliebe keine Haftung. 




 (9) Die Hundebetreuung Hundeliebe verpflichtet sich, den Hund art- und
verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.

 
(10) Hält die Hundebetreuung Hundeliebe eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, so 
willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird.

 

(11) Die Hundebetreuung umfasst das Gassigehen mit dem Hund von mindestens eineinhalb Stunden pro Gassirunde. Das Gassigehen erfolgt im Freilauf, zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden
(Rudelhaltung).

 

(12) Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Beissereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes besteht. Die Hundebetreuung Hundeliebe übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
 

(13) Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt die Hundebetreuung Hundeliebe vertraglich aus.

 

(14) Läufige Hündinnen können grundsätzlich nicht am Gassiservice teilnehmen.

 

(15) Rüden müssen kastriert sein.

 

(16) Die Vergütung für die Hundebetreuung/Gassiservice inklusive Abhol- und Bringservice ist jeweils zum 01. eines Monats zu überweisen.

 

(17) Sofern der Hund abgeholt und wieder nach Hause gebracht wird, stellt der Hundehalter sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist. Für eventuell anfallende Wartezeiten wird für jede angefangene halbe Stunde eine Vergütung in Höhe von 10,- Euro fällig.



(18) Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese schriftlich festgehalten. Die Hundebetreuung Hundeliebe haftet nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung/Haus des Hundehalters. 



 

(19) Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch die Hundebetreuung Hundeliebe erfolgt nicht.

 

(20) Der zwischen dem Hundehalter und der Hundebetreuung Hundeliebe geschlossene Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

 

 

 

 

 

 

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